Nachdem unsäglichen Auftritt einer jungen Nachwuchspolitikerin in Morgenmagazin des öffentlich-rechtlichen Fernsehens könnte man fast glauben das die Internetausdrucker bereits vor der Wahl gewonnen haben. Wer den Auftritt verpasst hat, kann ihn hier nochmal ansehen: ( Gefunden über Stefan Niggemeier)

Ebenso seziert Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem Law Blog die Forderung nach dem Einsatz von mehr Personal zur Verfolgung von Internetstraftaten. Hier ein paar Auszüge:

Es gibt bereits heute Internetstreifen. Beim Bundeskriminalamt ist die “anlassunabhängige Internetüberwachung” aktiv. Wie man hört, ist die Abteilung nicht schlecht besetzt. Ein Tätigkeitsschwerpunkt ist die Überwachung von Tauschbörsen auf kinderpornografisches Material. Ein Fahnder aus der Abteilung sagte mir kürzlich, dank einer speziellen Software werde praktisch jede deutsche IP-Adresse erwischt, über die verbotenes Material zum Upload bereitgehalten werde.

Interessant, irgendwie klingen mir immer noch die Aussagen unserer Familienministerin in den Ohren das man ohne umstrittene Stoppschilder niemals gegen Kinderpornographie ankommt. Wozu brauche ich die denn noch wenn eh jeder Deutsche erwischt wird?

Nach einem Absatz über die kleinen Internetstraftaten die  vor allem Leistungsrecht und Handelsrecht betreffen kommt er dann zum Kern des Problems:

Auch wenn ich drüber nachdenke, fällt mir dann nur noch das Gebiet der politisch und religiös motivierten Propaganda ein. Die sogenannten Hass- und Hetzseiten. Gestern hat ein Kommentator im law blog geschrieben, Meinungsfreiheit sei nutzlos, wenn sie nur genehme Meinungen schützt. Ich stimme dem zu. Wir brauchen keine Gedankenpolizei, die im Internet den Blockwart gibt und per Stoppschild oder Löschknopf entscheidet, was dort zu lesen ist.

Eine Gedankenpolizei macht vielleicht heute nur “anderen” direkt Angst. Aber sie führt auch bei jedem anderen dazu, dass er sich sorgt, ob er nicht vielleicht auch schon im Visier ist. Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde über die Vorratsdatenspeicherung ist dieser Punkt ein wichtiges Thema. Das Gericht fragt nämlich, welche Auswirkungen allein das Wissen um Überwachung hat. Die Antwort findet sich auch schon in früheren Urteilen. Überwachung, selbst wenn sie nicht direkt als bedrohlich empfunden wird, führt zu Selbstreglementierung, Konformität und den vorauseilenden Verzicht auf die Wahrnehmung von Bürgerrechten.

Vielen Dank das es mal jemand ausspricht, warum haben wir denn den Überwachungsstaat im Osten Deutschlands abgeschafft? Bestimmt nicht um ihn 20 Jahre später in ganz Deutschland wieder einzuführen!

Aber es gibt noch Hoffnung, im gleichen Blog wurde das Skript von Prof. Thomas Hoeren vorgestellt. Er setzt sich auf 543 Seiten mit fast allen Aspekten des Internetrechts auseinander. Das Skript kann man hier downloaden.

Es gibt einen interessanten Einblick in die Entwicklung des Rechts für das Kommunikationsmedium Internet nicht den “Rechtsraum Internet”. Den kann es ja so auch nur für Menschen geben die zu viele schlechte Cyberspacefilme gesehen haben oder den düsteren  Zukunftsvisionen von “Deutschland in den Schatten” erlegen sind. Alle anderen wissen das das Internet nichts weiter als eine Kommunikationsverbindung zwischen mehreren Computersystemen ist. ( Siehe dieser Artikel in Spiegel Online)

Es bleibt also erneut festzuhalten, das Internet ist nicht rechtsfrei, es ist genauso rechtlichen Beschränkungen unterworfen wie ein Telefonanschluss oder ein Brief.

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Das Internet ist kein “rechtsfreier Raum”

Das Beispiel des Grünen-Abgeordneten der bremischen Bürgerschaft Güldner bringt das Zerwürfnis zwischen Volksvertretern und Teilen des Volkes wieder einmal deutlich zum Ausdruck. ( Artikel in der Welt)

Dabei scheinen viele Politiker im Allgemeinen und dieser im Besonderen zu vergessen das dass Internet gar kein Raum, keine besondere Sphäre im juristischen Sinne ist. Man sollte bedenken das das HTT-Protokoll –technische Grundlage des Internets- ein reiner telemedialer Übertragungsweg ist. Die damit übertragenen Inhalte unterliegen allen Vorschriften und Gesetzen die auch sonst mindestens für öffentliche Druckerzeugnisse gelten. Im besonderen wären hier zu nennen das Telemediengesetz, das Pressegesetz, das BGB, das StGB usw.

Kommen wir jetzt in den Bereich des Internethandels gelten auch hier alle Vorschriften der realen Welt: HBG, Fernhandelsabsatzgesetz, wiederum das BGB und eben auch alle Strafgesetze, Handelsvorschriften und so weiter.

Am Beispiel der Cyberkriminalität, explizit unter dem Einschluss der verbotenen Verbreitung pornographischer Schriften und urheberrechtlich geschützten Materials zeigt sich jedoch die schlechte personelle und materielle Ausstattung von Exekutive und Judikative. Die Werkzeuge zu einer effektiven Durchsetzung der bestehenden Rechtsnormen sind vorhanden, es ist nur keiner da der sie durchsetzen kann.

Weder BKA noch die Justiz verfügen über das Personal oder die technische Ausstattung geschweige denn über geeignete Verfahren um die bestehenden Rechtsnormen durchzusetzen, die Unfähigkeit dieser Instrumente liefert nun die Rechtfertigung für die Maßnahmen die das Internet zum “Bürgerrechtsfreien Raum” zu machen.

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Stefan Lorenz