Willkommen in der Wirklichkeit

Es wirkt schon einigermaßen grotesk: Da besuchen Schüler der 8. Klasse aus Süsel das Aufklärungsbataillon 6 in  der Rettberg-Kaserne in Eutin um einen persönlichen Eindruck von der Bundeswehr zu bekommen, und wenige Tage später überbieten sich Eltern und Politiker in Betroffenheitsbekundungen. Der Grund: Den Kindern wurde ein Schießsimulator (wahrscheinlich das AGSHP) gezeigt, der von einem Oberstabsfeldwebel als “tausendmal besser als jede Playstation” gelobt worden sein soll.

Dass dieser flapsige Kommentar zu mehr als einem Lachen bei den Schülern geführt hat, darf bezweifelt werden. Trotzdem wird der Vorfall in der Lokalpresse skandalisiert. Eltern und Politiker empören sich über “die Bundeswehr”, Landtagsabgeordnete werfen ihr vor, “oberflächlich, unreflektiert und gewaltverherrlichend” über ihren Auftrag informiert zu haben. Natürlich wird auch sofort auf die bösen “Ballerspiele” und ihre angebliche Bedeutung für “Amokläufe” hingewiesen, vor denen man die Kinder selbstverständlich zu schützen versuche. Umso schlimmer also, dass den Kindern (eher wohl Jugendlichen) nun ein Simulator vorgeführt wurde, an dem Soldaten ihr Handwerk trainieren können.

Interessanterweise wurde der Truppenbesuch von dem durchführenden Lehrer unmittelbar nach der Veranstaltung gelobt. Angesichts der nun laut werdenden Kritik hat er sich jedoch entschlossen, zu dem “Vorfall” zu schweigen, und auch sein Rektor bemüht sich nach Kräften, eine eigene Beteiligung auszuschließen. Während sich die Verantwortlichen der Schule nun also wegducken, und sich insgeheim wahrscheinlich wünschen, der Einladung der Bundeswehr niemals entsprochen zu haben, wird man an anderer Stelle aktiv: Auf Initiative des “Friedenskreises Eutin” und der Grünen soll es nach den Schulferien eine “Nachbereitung” mit den Schülern geben. Dort sollen diese dann aus berufenem Munde erfahren, worin sich Schießsimulator und “Ballerspiel” unterscheiden.

Vermitteln müsste man den Schülern vor allem eines: Wie sich in der Reaktion auf ihren Truppenbesuch die ganze Unaufrichtigkeit des deutschen Umgangs mit Streitkräften manifestiert. Jahrzehntelang war die Existenz der Bundeswehr angesichts der Blockkonfrontation auf deutschem Boden eine Art notwendiges Übel, das durch die Parole “Kämpfen können, um nicht kämpfen zu müssen” leichter zu ertragen war. Dieses Bild lässt sich angesichts der heutigen Einsatzrealität natürlich nicht mehr aufrechterhalten, doch trotzdem klammern sich Politik und Öffentlichkeit an die Vorstellung vom “guten” deutschen Soldaten. Von einem Soldaten, der Buntstifte verteilt, Brunnen bohrt, Häuser baut und alles in allem ein prima Kumpel ist. Das Idealbild scheint eine Bundeswehr zu sein, deren Einsätze die Erwartungen der Verbündeten befriedigen, ohne dass sie dabei genuin soldatische Aufträge erfüllt. Eine Bundeswehr, die zu Hause zwar willkommen ist, wenn im Osten die Deiche brechen, die sonst aber gefälligst in den Kasernen bleiben soll. Da ist es natürlich ein Skandal, wenn eine Schulklasse, deren männliche Mitglieder in ein paar Jahren zur Musterung anstehen, damit konfrontiert wird, dass auch Kämpfen und Schießen zum Aufgabenspektrum eines Soldaten gehört. Auch eines deutschen.

In Deutschland wird dieser Teil gerne und konsequent ausgeblendet. Empört wiesen einige Redner auf dem heutigen Parteitag der Grünen darauf hin, der Einsatz habe ja kaum etwas mit der Durchführung “polizeiähnlicher Aufgaben” zu tun, von denen 2001 im Bundestag die Rede gewesen sei, und forderten den sofortigen Abzug. Mehrmals wurde dabei die Bombardierung der Tanklaster bei Kundus als “Augenöffner” beschrieben. Auch der Truppenbesuch der Schulklasse hat die Bundespolitik mittlerweile erreicht. So äußert sich etwa der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Arnold, auf der Plattform abgeordnetenwatch.de über den seiner Meinung nach “unerhörten Vorfall.”

Unerhört ist vielmehr der Umgang der Politik mit den Streitkräften. Unerhört ist es, wenn vorhandene militärische Mittel, die von den Kommandeuren im Einsatz angefordert werden, nicht zur Verfügung gestellt werden, weil sie “zu martialisch wirken.” Unerhört ist es, wenn erst der Deutsche Bundeswehr-Verband darauf hinwirken muss, dass ein Soldat, nachdem er gemäß den Rules of Engagement im Einsatz von der Schusswaffe Gebrauch gemacht hat, seinen rechtlichen Beistand im folgenden Ermittlungsverfahren nicht selbst finanzieren muss. Unerhört ist es, wenn ständig vermeintliche faschistische Tendenzen in der Bundeswehr ausgemacht werden, weil sich einige Ausbildungsunterlagen auf Erfahrungen stützen, die die Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg gemacht hat. Und unerhört ist es letztendlich, die Einsatzrealität zu ignorieren, die Bundeswehr in der Öffentlichkeit als eine Art “bewaffnetes THW” darzustellen und dann, wenn die Soldaten ihren Auftrag mit militärischer Gewalt durchsetzen, in das Skandalgeheule der Medien einzufallen.

Angesichts der Reaktionen auf den Truppenbesuch wird deutlich, dass Politik und Öffentlichkeit in Deutschland von einem normalen Verhältnis zu ihren Streitkräften noch weit entfernt sind. Es hilft jedoch niemandem, den kämpferischen Aspekt des soldatischen Auftrags und Selbstverständnisses auszublenden, um sich nicht von liebgewonnenen, aber falschen Vorstellungen verabschieden zu müssen. Ein erster Schritt wäre es dabei, eine klare Sprache zu finden und sich vor die Soldaten zu stellen. Die Politik macht sich unglaubwürdig, wenn sie immer so tut, als sei sie in die Einsätze “hineingezogen” und von den Konsequenzen überrascht worden. Es bleibt zu hoffen, dass der Reserve-Unteroffizier der Gebirgsjäger und nächste Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg, mehr Mut zur Offenheit beweist als sein Vorgänger (vgl. dazu auch das Bendler-Blog). Fünfzehn Jahre nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Auslandseinsätze deutscher Streitkräfte wäre es höchste Zeit, der Realität ins Auge zu sehen.

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Benedikt Kühn

Leistungsgerechte Bestrafung

Heute Morgen hörte ich im Deutschlandfunk ein Interview zur anstehenden Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV Regeln für Kinder und Jugendliche. Der Vorsitzende des Bundes deutscher Sozialrichter Jung sagte auf die Frage nach der Möglichkeit einer Gutscheinregelung:

…Also es ist nicht so, als wenn dies generell verboten wäre, wenngleich auch Bedenken vorgebracht werden in Bezug auf diskriminierende Wirkung von Gutscheinen.

Engels: [D-Radio Mitarbeiterin, S.L.]Weil man dann damit dem Kind einfach deutlich das Stigma umhängen würde, du bist Gutscheinempfänger, du bist Hartz-IV-Empfänger?

Jung: Ja, wird vorgebracht. Allerdings ist es ja etwa auch gängige Regelung, dass die Beiträge zu Kindertagesstätten nach dem Einkommen gestaffelt werden und für Menschen mit geringem Einkommen und Hartz-IV-Empfänger ist die Kita kostenfrei. Da ist man auch bisher noch nicht auf die Idee gekommen, dass das eine stigmatisierende Wirkung habe. Da geht man nicht so vor, dass man finanziellen Transfer vornimmt, sondern eben den Beitrag staffelt. [ 1. D-Radio: Bund Deutscher Sozialrichter erwartet höhere Hartz IV-Regelsätze für Kinder]

Vor allem der letzte Satz bezüglich der Staffelung des Beitrages hat dann doch einen bitteren Beigeschmack bei mir hinterlassen. Im Endeffekt wird darüber diskutiert das sich arme Menschen stigmatisiert fühlen könnten wenn sie Sachleistungen empfangen, es wird gleichzeitig aber als völlig normal angesehen das Menschen mit mittleren Einkommen doppelt für die Unterbringung ihrer Kinder in Kindertagesstätten bezahlen. Sie bezahlen erstens Einkommenssteuer und zweitens noch einen Beitrag für die Kinderbetreuung.

Es geht dabei nicht darum armen Menschen und vor allem Kindern die Unterstützungswürdigkeit abzusprechen, sondern das mit solchen Regelungen jeder Anreiz sich selbst aus einer finanziellen Notlage zu befreien genommen wird. Gleichzeitig wird das Lohnabstandsgebot eklatant verletzt. Wenn die kindbezogenen Sozialleistungen mit einbezogen werden hat bereits jetzt eine Familie mit Erwerbseinkommen weniger Geld zur freien Verfügung als eine Familie die alimentiert wird.

Jemand der einer Erwerbsarbeit nachgeht hat dementsprechend auch Kosten die er nicht voll von seiner Steuerschuld absetzen kann. Das Auto um zur Arbeit zu fahren, der Mehraufwand für Kleidung, Waschen, Essen das mitgenommen oder in der Kantine eingenommen wird. Die Fortbildungskosten die weder Arbeitgeber noch Sozialstaat tragen und so weiter. Daneben steigt mit jeder Gehalterhöhung der Beitrag für den Kindergarten, Schulbücher müssen gekauft werden, die GEZ muss bezahlt werden, das Handy selber finanziert werden und dann sollte man noch mindestens 10% seines Einkommens für das Alter zurücklegen.

Am Ende bezahlen diejenigen die Zeche die eigentlich den größten Anteil am Produktivitätszuwachs der letzten Jahrzehnte hatten, junge Akademiker und Fachkräfte. Alle diejenigen die den Anspruch an sich selber stellen etwas zu leisten und voranzukommen. Manchmal kann man sich aber schon fragen ob man für die Leistung die man erbringt aber nicht eher bestraft wird weil andere Menschen sich in einer Art Opfermentalität verstecken und sich dann noch diskriminiert fühlen dürfen.

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Stefan Lorenz
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