Deutschland streitet über die Semantik – darf man den Krieg in Afghanistans Norden als solchen bezeichnen oder ist es nur bewaffnete Aufbauhilfe bzw.. Stabilisierung?

Die Gegner des Kriegsbegriffs argumentieren vor allem mit der deutschen Geschichte. Der Nationalsozialismus hat soviel Krieg und Leid über die Welt gebracht, nie wieder dürfe Deutschland deshalb wieder Krieg führen geschweige denn darüber offen sprechen. Aber resultiert nicht genau aus dieser Geschichte die besondere deutsche Verantwortung Recht und Freiheit nicht nur des deutschen Volkes zu sichern sondern aller Völker?

Ist Krieg als Form staatlich organisierter Gewaltausübung außerhalb der eigenen Grenzen nicht ein legitimes Mittel um Menschen den Zugang zu Bildung, Wohlstand und vor allem Gleichberechtigung zu ermöglichen? Das Argument der Selbstbestimmung kann man hier nur schwerlich gelten lassen, welches afghanische Volk soll denn selbst bestimmen? Das Volk der Taliban, die wenigen irgendwie organisierten demokratischen Kräfte oder vielleicht doch wie in alten Zeiten die Stammesfürsten?

Jede Forderung nach einem schnellem Abzug aus Afghanistan mit den Hinweis auf eine mögliche Bedrohung Deutschlands widerlegt sich selbst, denn diese Bedrohung würde nicht existieren ohne den Terrorismus der in Afghanistan, Pakistan und vielen Ländern Afrikas seine Rückzugsgebiete findet. Dieser Terrorismus bedroht auch die Menschen in Afghanistan, allen voran Frauen und Kinder die nicht nach den Regeln der Fundamentalisten leben. Man stelle sich vor eine derartige Gewaltandrohung würden fundamentalistische Christen in Deutschland gegenüber Nicht-Gläubigen ausüben.

Wer also von einem Krieg im Norden Afghanistans spricht und eben erwähnte staatliche Gewaltausübung damit meint bekennt sich klar zur deutschen Verantwortung gegenüber allen Menschen und zieht sich nicht auf die egoistische Position der Eigenverantwortung des afghanischen Volkes zurück. 

Natürlich darf aus dieser Aussage keine Anerkennung der Taliban als Kombattanten resultieren. Der Begriff des Kombattanten im völkerrechtlichen Sinn ist jedoch auf die Taliban so nicht anwendbar, er stammt aus der Blütezeit der Nationalstaaten Anfang des 20. Jahrhunderts. Diese Blütezeit ist mehr ist mehr als offensichtlich vorbei, es fehlen jedoch neue völkerrechtliche Konzepte um der neuen Situation auch rechtlich begegnen zu können. Piraten, Terroristen und Drogenbarone werden überall auf der Welt auch mit militärischen Mitteln bekämpft,  nur weil ein Krieg heute nicht mehr aussieht wie die Schlacht im Kursker Bogen heißt das noch lange nicht das er nicht genauso tödlich ist. 

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Stefan Lorenz
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