Monetäre Kommunikation

In vielen aktuellen politischen Diskussionen geht es um viel Geld, entweder durch den Staat in Umlauf gebracht oder im „Turbokapitalismus“ verdient. Geld wird so zur Manifestation der staatlichen Güte oder zum Hassobjekt, schließlich haben ja per se die „Anderen“ zu viel Geld und man selbst zu wenig. Geld ist Wertaufbewahrungsmittel, nach Frederic Bastiat ist es vor allem akkumulierte Arbeit, ein geringerer Preis repräsentiert für ihn gesparte Arbeit.

Mit Aufgabe des Goldstandards kurz vor dem Ersten Weltkrieg ist dieser Speicher sehr fragil geworden, über Nacht kann Arbeit wertlos werden wenn sie in Geld akkumuliert wurde. Das Vertrauen der „Benutzer“ ist entscheidend für den Wert des Geldes, es besitzt keinen ihm eigenen Wert mehr.

Diese Fragilität macht das Geldsystem zu einem Objekt des Staates. Er muss die Stabilität der akkumulierten Arbeit gewährleisten und damit auch seine eigene Legitimität stets neu unter Beweis stellen. Gelingt ihm dies nicht, so wie in der Hyperinflation 1923 und in der Weltwirtschaftskrise 1929, wird aus der Wirtschaftskrise schnell eine Staatskrise.

Niklas Luhmann hat in seiner Systemtheorie auch die Interaktionen von Wirtschaftsunternehmen beschrieben, er sieht Geld als Kommunikationsmittel zwischen den Subsystemen.

 

Durch den Austausch von Waren, Dienstleistungen und Geld wird nun Kommunikation zwischen den Subsystemen etabliert. Über den Preis wird der Bedarf ermittelt, der Preis koordiniert die Zusammenarbeit in unserer stark arbeitsteiligen globalen Wirtschaft. Er zeigt dem Produzenten in Asien was der Kunde in Deutschland wünscht.

Der staatliche Einfluss auf das Geldsystem stört nun permanent diese Kommunikation, jeder Staatseingriff verzerrt die Preise. Entweder werden Zölle erhoben oder der Preis des Geldes, die Zinsen festgesetzt. Die Koordination der Subsysteme über den Preis wird gestört, es kommt zu Überproduktion und Mangel. Auch staatliche Transferleistungen sind ein solcher Einfluss, sie verzerren die Preise durch Umverteilung des Bedarfs.

Der Staat greift nun also ein und stört die Koordination, er muss aber eingreifen da an der Preisstabilität und vor allem an der Geldwertstabilität seine Legitimation hängt. Im Falle von HRE und den Landesbanken blieb ihm keine Wahl. Der unbegrenzte Kredit an Fanny Mae und Freddie Mac war ebenso alternativlos, wollten die USA nicht die Stabilität des Dollars und damit die staatliche Stabilität aufs Spiel setzen.

Durch die Aufgabe des Goldstandards kann das Geld seine Hauptfunktion, Kommunikation zu etablieren nur noch begrenzt erfüllen. Die Staaten machen sich durch die Übernahme der Verantwortung für das Geldsystem auch erpressbar für einige wenige unverantwortliche Akteure ohne wirklichen Handlungsspielraum zu erhalten oder Einfluss zu gewinnen. Fiskalpolitik ist unter diesen Umständen eher Augenwischerei als verantwortliches Handeln.

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Stefan Lorenz

Getarnter Zentralstaat

Die aktuelle Diskussion um „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ und Bildungsgipfel haben wieder einmal eines gezeigt, die Ordnungspolitik hat in der Bundesrepublik bereits vor Jahrzehnten versagt. Die erste große Koalition hatte bereits 1969 Hochschulbildung als gemeinschaftliche Aufgabe mit in das Finanzreformgesetz  1 aufgenommen und darüber hinaus dem Bund die Erhebungsgewalt über alle Steuern verliehen deren Aufkommen ihm mindestens zum Teil zusteht. Erkauft wurde diese Zustimmung mit dem Art. 105 Abs. 2a des GG. 2 Dieser weist den Ländern ein Mitspracherecht in allen Steuern zu die ihnen zum Teil zu Gute kommen.

Auf der einen Seite hat diese Ebenenverschränkung mehr politische Stabilität gebracht. Gerade die kleinen einnahmenschwachen Länder profitierten überdurchschnittlich von dieser Regelung. Zusammen mit dem vereinbarten Länderfinanzausgleich sicherte diese das wirtschaftliche Überleben dieser Länder. Gleichzeitig wurde dem dirigistischen Zeitgeist genüge getan und der Einfluss des Bundes auf Vorhaben der Länder gestärkt.  3

Damit ging aber auch eine finanzielle Verpflichtung des Bundes bei Vorhaben der Länder einher. Konnte sich ein Land ein bestimmtes Projekt nicht leisten kann es Bundesmittel dafür beantragen, ganz im Sinne einer Wirtschaftsförderung mit der Gießkanne oder für die vielzitierten Leuchttürme. Ein Land oder eine Kommune musste nun nicht mehr aus eigener Kraft solide finanziert sein, bei Bedarf erschloss man einfach neue Fördertöpfe via Bundesratseinfluss. Warum sonst haben fast alle westdeutschen Gemeinden ein eigenes Hallenbad aus den siebziger Jahren?

Der Bund macht sich mit dieser Regelung aber auch vom Wohlwollen der Landesregierungen abhängig, ein Umbau des Steuersystems wird damit de facto unmöglich. Gleichzeitig verliert der Bund das was er so hochtrabend „Gestaltungsspielraum“ nennt, schließlich darf die Gestaltung keinem einzigen Vertreter der Partikularinteressen wehtun oder die nächste Landtagswahl gefährden.

Bund und Länder blockieren sich so effektiv gegenseitig immer wieder. 4 Die letzte Föderalismusreform hat zwar den Rückzug des Bundes aus der Bildung bewirkt, seine finanziellen Verpflichtungen ist er damit aber immer noch nicht los und der Einfluss der Länder hat sich ebenfalls nicht verringert. Unabhängig von den jeweils regierenden Koalitionen in Bund und Ländern kommt es so zu einem strukturellen Interessengegensatz der nicht aufgelöst werden kann von der aktuellen Verfassung.

Eine Möglichkeit wäre die Steuererhebung wieder an das Aufkommen zu binden und den horizontalen Finanzausgleich abzuschaffen. Dann müssten die jeweiligen Gebietskörperschaften, selbst sehen wie sie die Aufgaben finanzieren die in ihren Regionen anfallen. Alle Aufgaben die durch Bundesgesetze entstehen müssten dann im Gegenzug auch voll durch den Bund finanziert werden. Die aktuelle Mischfinanzierung der „Hartz IV“-Leistungen ist ein besonders gutes Beispiel für unpraktische Politik. 5

Dann können Bund und Länder wieder selbstbestimmt sich auf die Aufgaben konzentrieren die ihnen qua Gesetz zugewiesen werden. Der Bund auf die Außen- und Sicherheitspolitik sowie den gesetzlichen Handlungsrahmen für eine freie Marktwirtschaft, die Länder auf Innenpolitik und Bildung, die Kommunen auf soziale Sicherung und regionale Entwicklungspolitik. Damit würde man dann auch dem Subsidiaritätsgebot des Grundgesetzes wieder gerecht werden anstatt es durch widersinnige Finanzierungsregeln und unklare Zuständigkeiten ständig zu unterlaufen.

  1. Einundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 12.Mai 1969
  2. Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im PDF-Format
  3. Einsichten und Perspektiven 1/2007: Große Koalitionen
  4. So sieht aus aus Schweizer Sicht aus: Denken für die Freiheit: Experiment mit Vorbildwirkung
  5. Aktuell werden die Kosten für Hartz IV vom Bund nach Bedarfsgemeinschaften ermittelt und getragen, die Kommunen müssen aber real mehr zahlen wenn die Ansprüche auf Wohngeld und Miete durch höhere Lebenshaltungskosten steigen.
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Stefan Lorenz
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