Das Beispiel des Grünen-Abgeordneten der bremischen Bürgerschaft Güldner bringt das Zerwürfnis zwischen Volksvertretern und Teilen des Volkes wieder einmal deutlich zum Ausdruck. ( Artikel in der Welt)
Dabei scheinen viele Politiker im Allgemeinen und dieser im Besonderen zu vergessen das dass Internet gar kein Raum, keine besondere Sphäre im juristischen Sinne ist. Man sollte bedenken das das HTT-Protokoll –technische Grundlage des Internets- ein reiner telemedialer Übertragungsweg ist. Die damit übertragenen Inhalte unterliegen allen Vorschriften und Gesetzen die auch sonst mindestens für öffentliche Druckerzeugnisse gelten. Im besonderen wären hier zu nennen das Telemediengesetz, das Pressegesetz, das BGB, das StGB usw.
Kommen wir jetzt in den Bereich des Internethandels gelten auch hier alle Vorschriften der realen Welt: HBG, Fernhandelsabsatzgesetz, wiederum das BGB und eben auch alle Strafgesetze, Handelsvorschriften und so weiter.
Am Beispiel der Cyberkriminalität, explizit unter dem Einschluss der verbotenen Verbreitung pornographischer Schriften und urheberrechtlich geschützten Materials zeigt sich jedoch die schlechte personelle und materielle Ausstattung von Exekutive und Judikative. Die Werkzeuge zu einer effektiven Durchsetzung der bestehenden Rechtsnormen sind vorhanden, es ist nur keiner da der sie durchsetzen kann.
Weder BKA noch die Justiz verfügen über das Personal oder die technische Ausstattung geschweige denn über geeignete Verfahren um die bestehenden Rechtsnormen durchzusetzen, die Unfähigkeit dieser Instrumente liefert nun die Rechtfertigung für die Maßnahmen die das Internet zum “Bürgerrechtsfreien Raum” zu machen.








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